Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemein:
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote sowie für jeden Verkauf oder Lieferung der Waren oder Dienstleistungen der Gesellschaft Tinex.
1.2. Bedingungen des Käufers oder irgendeien andere Bedingungen als die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von der Gesellschaft Tinex schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Gesellschaft Tinex schriftlich bestätigt wurden. Schriftlich bestätigt gelten auch unsere Bescheinigungen per Fax oder E-Mail gesendet.
1.4. Eine bestätigte Vereinbarung über die Abweichung eines einzelnen Punktes von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Gesellschaft Tinex hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit anderer Punkte oder Bestimmungen dieser Bedingungen.
1.5. Der Käufer oder der Auftraggeber akzeptiert und bestätigt mit Ausstellung der Bestellung, oder spätestens mit Erhalt der Ware die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Tinex.
2. Angebote, Bestellungen:
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Bestellung des Käufers ist für uns nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2.2. Die Ausstellung eines Vorangschlags gilt als Bestätigung der Bestellung. In diesem Fall beginnen unsere Verpflichtungen mit dem Datum der Zahlung des Betrages gemäß des Voranschlags zu laufen.
2.3. Die dem Angebot beigefügten Zeichnungen, technischen Zeichnungen und sonstigen Anhänge oder Unterlagen sind für uns nur verbindlich, wenn sie in der Bestellung ausdrücklich angegeben sind. Diese Anhänge oder Dokumente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch des Käufers verwendet werden und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht reproduziert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.4. Im Falle der Stornierung der Bestellung durch den Käufer ist er verpflichtet, der Gesellschaft Tinex alle Kosten, die im Zusammenhang mit derselben Bestellung entstehen, bis zum Datum der Kündigung, zu erstatten.
2.5. Der Mindestbestellwert der bestellten Ware oder der Mindestwert jeder Sendung beträgt 40 EUR.
2.6. Im Falle eines Kaufes auf Abruf ist er verpflichtet, die Ware innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist abzurufen. Andernfalls kann die Gesellschaft Tinex nach eigenem Ermessen den Liefertermin bestimmen oder sogar von der Verbindlichkeit zur Lieferung der restlichen Ware zurücktreten. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware.
3. Lieferfrist:
3.1. Die Lieferfrist beginnt nach Klärung etwaiger Unklarheiten in Bezug auf die Bestellung, d.h. nach Bestätigung der Bestellung durch die Gesellschaft Tinex.
3.2. Der Liefertermin oder der Liefertermin ist der Tag, an dem die Ware aus unserem Lager versandt wurde oder an dem der Käufer darüber informiert wurde, dass die Ware zur Übernahme bereit war.
3.3. Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen vor.
3.4. Vereinbarte Lieferzeit kann im Fall einer nachträglichen Änderungen in der Bestellung des Käufers (Menge, technische Spezifikationen der Ware, etc.) erweitert werden und in Fällen, in denen die Gesellschaft Tinex keine Wirkung hat, d.h. in Fällen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt verstehen wir die Verlängerung der Lieferzeiten aufgrund größerer Maschinenbrüche in der Fabrik unseres Lieferanten, Streiks, Naturkatastrophen und anderer Katastrophen, des Kriegszustands und dergleichen. Als höhere Kraft verstehen wir auch die erhebliche Verlängerung der Lieferzeiten unserer Lieferanten aufgrund der Verlängerung der Lieferzeiten der Unterlieferanten. Die Verlängerung der Lieferzeit in diesen Fällen entspricht der Dauer der höheren Gewalt und der notwendigen Zeit, um die Produktion bei unserem Lieferanten wieder aufzunehmen.
3.5. Im Falle der Verzögerung der Lieferfrist kann der Käufer eine neue angemessene Lieferfrist setzen, in der die Gesellschaft Tinex die Ware anderweitig liefern muss, ansonsten kann der Käufer von Bestellung ohne jegliche Verpflichtung abtreten.
3.6. Wenn dem Käufer ein Schaden entsteht, der durch einen von der Gesellschaft Tinex zu vertretenden Lieferverzug verursacht wurde, hat er Anspruch auf Schadenersatz wegen des Verzugs. Der Schadenersatz kann für jede Woche der Verzögerung höchstens 5% des Gesamtwerts für jede Woche Verzug oder höchstens 0,5% des Wertes der Teillieferung der Ware betragen, welche der Käufer wegen der Verzögerung nicht rechtzeitig und angemessen Bestimmung des Vertrages verwendet werden könnte, kann der Käufer ohne Verbindlichkeit vom Vertrag zurückzutreten.
4. Warenversand und Risikoübertragung:
4.1. Die Begründung der Lieferbedingung bzw. des Warenversands unterliegt den Bestimmungen der Internationalen Handelskammer von Paris, und zwar handelt es sich um die Bestimmungen der Vorschriften INCOTERMS 2000.
4.2. Der Lieferungs- oder Versandort für die Warenlieferung ist der Versand am Sitz der Gesellschaft Tinex in Šenčur.
4.3. Das Verlustrisiko oder der Warenbeschädigung geht auf den Käufer über, indem er die Ware dem Fahrer, dem Spediteur oder dem Käufer persönlich übergibt.
4.4. Die Ware, die zur persönlichen Übernahme bereit ist, muss vom Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen angenommen werden. Andernfalls kann es auf Kosten und Risiko des Auftraggebers versendet oder gelagert werden. Fünf Werktage nach der Lagerhaltung geht das Verlust- oder Beschädigungsrisiko der Ware auf den Auftraggeber über.
4.5. Eine etwaige technische Übernahme der Ware, d.h. der Prozess selbst sowie Ort und Zeitpunkt der technischen Übernahme, muss vor dem Ablaufdatum vereinbart werden
Lieferdatum. Die Kosten für die technische Übernahme gehen zu Lasten des Käufers. Unterlässt der Käufer die technische Übernahme der Ware vereinbarungsgemäß, kann die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers versandt oder gelagert werden.
5. Zahlungsfrist:
5.1. Die Zahlungsfrist ist die höchste Frist bzw. der Tag, an dem der gesamte Rechnungsbetrag auf das Girokonto der Gesellschaft Tinex überwiesen werden muss.
5.2. Sofern nicht anders vereinbart und schriftlich von der Gesellschaft Tinex bestätigt, beträgt die Zahlungsfrist 15 Tage ab Rechnungsdatum. Für jeden Zahlungstag vor Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Skonto von 0,066% akzeptiert werden.
5.3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen.
5.4. Bei Beschwerden oder Reklamationen des Kunden bezüglich Menge oder Qualität der Ware verlängert sich die Zahlungsfrist nicht automatisch. Die Zahlungsfrist verlängert sich erst, nachdem die Reklamation seitens der Gesellschaft Tinex anerkannt wurde.
5.5. Wir behalten uns vor, die Zahlungsfrist für die momentan bestellte Ware oder sogar von der Bestellung zurückzutreten, wenn der Käufer die Zahlungsfrist erheblich verletzt oder mit der Zahlung in Verzug liegt.
5.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder Gegenansprüche geltend zu machen, es sei denn, sie werden von un rechtskräftig anerkannt oder sind rechtskräftig festgestellt.
5.7. Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, wenn seine erhebliche Verringerung der Zahlungsfähigkeit und seine schlechte wirtschaftliche Lage und die schwierigen finanzielle Situation bekannt wird, wenn er nicht über ausreichende Sicherheit oder Garantie für die Zahlung der Forderungen verfügen kann, sind alle bestehenden Forderungen sofort fällig. In diesem Falle sind wir berechtigt die Ware zurückzugeben, die von der Gesellschaft Tinex bei solchem Käufer übernommen wird.
5.8. Die Kosten für die Eintreibung der Zahlung oder der Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Eigentumsvorbehalt:
6.1. Über die von uns gelieferten Ware behalten wir uns das Eigentumsvorbehalt vor, die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die gelieferten Ware, einschließlich der Zahlung von Mahnkosten und Verzugszinsen, zu begleichen oder vollständig zu erfüllen.
6.2. Verkauft der Käufer die Ware vor Ablauf der Zahlungsfrist an seinen Käufer, so hat die Gesellschaft Tinex im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist und unserer Aufforderung diese Forderungen in Höhe des Verkaufspreises unserer Ware zu zahlen.
6.3. Der Käufer von Waren ist verpflichtet, seinen Käufer mit unserer Klausel über Eigentumsvorbehalt vertraut zu machen.
6.4. Der Käufer ist verpflichtet, an allen Schutzmaßnahmen unseres Eigentums oder Eigentumsvorbehalt an unserer Ware bis zur Erfüllung aller seiner Verpflichtungen teilzunehmen.
7. Garantie für die Qualität von Lieferungen und der gelieferten Ware:
7.1. Wir übernehmen Garantie für die Qualität bwz. Unbedenklichkeit der gelieferten Ware im Sinne und in Übereinstimmung mit den Katalogdaten und in Übereinstimmung mit den vorherigen schriftlichen Vereinbarungen.
7.2. Der Käufer kann die Abweichung nach Menge oder Qualität der gelieferten Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich melden oder reklamieren.
7.3. Der Käufer kann versteckte Fehler oder verborgene Qualitätsabweichungen schriftlich oder unmittelbar nach der Entdeckung melden, jedoch nicht später als 6 Monate nach Erhalt der Ware
7.4. Im Falle der vorherigen technischen Übernahme der Ware (Punkt 4.5.), Ist der Käufer für eine nachträgliche nicht berechtigt, außer im Falle eines versteckten Fehlers.
7.5. Der Käufer hat im Falle unserer Aufforderung die reklamierte Ware oder einzelne Exemplare wegen Feststellung der Berechtigung zur Garantie unverzüglich zurückzugeben. Andernfalls verliert der Käufer das Recht auf Berufung bzw. Reklamation.
7.6. Sollte sich die Reklamation des Käufers als berechtigt herausstellen, sind wir verpflichtet, diese so schnell wie möglich, d.h. in kürzester Zeit, zu beheben.
7.7. Reklamationen, die durch unsachgemäßen Gebrauch und unbefugte oder unsachgemäße Montage entstehen, unautorisierte und unprofessionelle Eingriffe in das Produkt selbst, durch unsachgemäße Inbetriebnahme, sowie nicht durch unsachgemäße, fehlerhafte oder unsorgfältige Handhabung des Produktes, werden von uns nicht berücksichtig.
8. Produktgarantie:
8.1. Wir übernehmen solche Garantien für das Produkt, die wir von unserem Lieferanten erhalten haben.
8.2. In den unter 7.7 beschriebenen Fällen übernehmen wir keine Garantie für das Produkt.
8.3. Wir übernehmen die Garantie für das Produkt nur im Falle unserer, dass das Produkt von uns montiert wurde. In diesem Falle und im Falle der Berechtigung der Reklamation übernimmen wird alle auf den Ersatz des Produkts von Zuverlässigkeit bezogenen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für Reparaturen oder Demontage und Montage, soweit diese im Verhältnis zum Wert des beworbenen Produkts sind. Der Auftraggeber muss eine angemessene Frist für die Beseitigung einer solchen Reklamation genehmigen.
8.4. Keinesfalls übernimmt die Gesellschaft Tinex keine Garantieansprüche und keine Haftung für eventuelle Umsatzausfälle aufgrund von Unterbrechungen oder Produktionsausfällen.
8.5. Alle Ansprüche in Bezug auf die Garantie müssen schriftlich mit Informationen über die Art des Fehlers, den Zeitpunkt des Fehlers und die Informationen, die zur Identifizierung des Produkts benötigt werden, vorliegen. Die Richtigkeit der angegebenen Daten und die Umstände des Fehlers sollten von unserem Sachverständigen an der Störungsstelle überprüft werden.
9. Schadenersatzhaftung:
9.1. Wenn ihn allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Tinex nicht anders angegeben ist und soweit wir der Schadensersatzhaftung unterliegen, garantieren wir für Schadensersatz im Falle nachgewiesener Vertragsverletzung oder nachweislich Verletzungen anderer schriftlicher Vereinbarungen, und zwar nur im Falle des Schadens während der Garantie eines Produktes und auf der Grundlage und im Rahmen einer verbindlichen Garantie für Produkte.
9.2. Im Falle einer erwiesenen Verletzung der grundlegenden Vertragsbestimmungen oder anderer schriftlichen Vereinbarungen ist die Schadensersatzhaftung auf den typischen Schaden aus der Rechtspraxis begrenzt, wenn sie nur nicht aus Fahrlässigkeit oder absichtlich verursacht wurde. 9.3. Für die Ware ist unsere Garantie auf die Abtretung der Ansprüche beschränkt, für die wir gegenüber dem Lieferanten der Ware berechtigt sind, falls aus dem Gesetzes für die Produktgarantie keine weitere Garantie aus der Sicht der Herstellerverantwortung hervorgeht.
9.4. Der Nachweis der Haftung für Schäden und die Geltendmachung von Schadensersatz ist Sache des Käufers.
10. Beilegung von Streitigkeiten:
10.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Republik Slowenien.
10.2. Das Bezirksgericht in Kranj ist für die Beilegung aller Streitigkeiten zuständig.
Šenčur, 26. 10. 2009
Our values
QUALITÄT
Ein breites Qualitätsangebot weltbekannter Hersteller.
INTEGRITÄT
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Schnelle Reaktionsfähigkeit und Flexibilität für individuelle Kundenbedürfnisse.
PROFESSIONALITÄT
Die Professionalität der Mitarbeiter ist entscheidend für den Erfolg.